3. Mär. 2016, 14:30 Uhr
Ersatzwahl Schulpflege - 1. Wahlgang
Nachdem keine Kandidatin das absolute Mehr von 231 Stimmen erreicht hat, ist keine Wahl zustande gekommen.
Anmeldungen für den zweiten Wahlgang sind bis am Mittwoch, 09. März 2016, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei zuhanden des Wahlbüros einzureichen (§ 32 Abs. 1 GPR). Dabei ist nur wählbar, wer sich innert dieser 10-tätigen Frist nach dem ersten Wahlgang anmeldet. Das entsprechende Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen werden. Die nicht gewählten Kandidatinnen des ersten Wahlganges sind nicht automatisch angemeldet.
Sofern keine stille Wahl zustande kommt, findet am Sonntag, 10. April 2016, der zweite Wahlgang statt.
Wahl- und Abstimmungsbeschwerden sind innert drei Tagen nach Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, 5001 Aarau, einzureichen. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.