07. März 2022
Schutzraumeinteilungen
Der Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau hat entschieden, aktuell auf eine Veröffentlichung der Schutzraumzuweisung zu verzichten. Folgendes kann bestätigt werden:
Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, wird einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert. Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert.