Ersatzwahl Schulpflege - Nachnomination
Für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege vom 28. Februar 2016 wurden keine Kandidatinnen oder Kandidaten angemeldet.
Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation eine Nachmeldefrist von
5 Tagen anzusetzen, innert welcher neue Vorschläge eingereicht werden können (GPR § 30a).
Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Dienstag, 26. Januar 2016, 12.00 Uhr, einzureichen.
Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden allfällig Vorgeschlagene von der anordnenden Behörde beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Für allenfalls noch zu vergebende Sitze ist eine Wahl an der Urne durchzuführen (GPR § 30a).